Rechtliches

Mit 01.01.2014 trat eine umfassende Reform des Bankenaufsichtsrechts in Kraft. Mit der neu geschaffenen Bestimmung des § 99 g BWG (österreichische Bankwesengesetz) werden Kreditinstitute und Wertpapierfirmen zur Schaffung eines Hinweisgebersystems verpflichtet, das es den Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, betriebsinterne Verstöße an eine geeignete Stelle zu melden. Die gegenständliche Bestimmung fordert die Schaffung eines Hinweisgeber-/Whistleblowing-Systems. Die Reform des Bankenaufsichtsrechts hat unter anderem das Ziel, die Sicherstellung der Stabilität des österreichischen Finanzmarkts und das Vertrauen der Anleger nachhaltig zu sichern.

Wie Studien zeigen werden intern vorhandene Informationen über Missstände und Risiken oftmals gar nicht oder nicht an die richtige Stelle weitergegeben. Dafür verantwortlich waren der bisher mangelnde rechtliche Schutz von Hinweisgebern sowie befürchtete Benachteiligungen durch Kollegen und Vorgesetzte gegenüber dem Hinweisgeber.

Der Einsatz eines umfassenden Hinweisgebersystems für Mitarbeiter und Externe ist ein deutliches Signal nicht nur an die eigenen Mitarbeiter, dass rechtlich und ethisch einwandfreies Verhalten eingefordert wird, sondern auch an Investoren und Aktionäre, dass innovative Maßnahmen ergriffen werden, um Vermögens- und Imageschäden vom Unternehmen abzuwenden.

Die hohe Bedeutung der Korruptionsprävention und -bekämpfung durch Whistleblowing wird zunehmend erkannt und findet in den unterschiedlichsten Unternehmen und Verwaltungseinrichtungen Eingang.

Die tell us Compliance & Corporate Governance GmbH garantiert dem Hinweisgeber (Whistleblower) absolute Anonymität. Es ist uns auch rechtlich untersagt, Identitäten bekannt zu geben.